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VwGH: Adoption ist außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtRdW 2011/527RdW 2011, 494 Heft 8 v. 16.8.2011

Kosten einer Adoption gelten im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern als zwangsläufig erwachsen.

Ein Rechtsanwalt machte in seiner Einkommensteuererklärung die Kosten der Adoption eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend.

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