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Unentgeltliche Geschäftsführung keine Nutzungseinlage

SteuerrechtWerner DoraltRdW 2011/526RdW 2011, 493 Heft 8 v. 16.8.2011

In der Rechtsprechung des VwGH bisher nicht geklärt und in der Literatur umstritten ist die Frage, ob in der Körperschaftsteuer unentgeltliche Dienstleistungen als Nutzungseinlage anzusehen sind. Der VwGH hat zu dieser Frage unlängst zumindest mittelbar Stellung genommen. Danach ist im Bereich der Körperschaftsteuer eine Nutzungseinlage nicht anzunehmen.

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