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Der Dauerrabatt beim Versicherungsvertrag nach der E OGH 7 Ob 266/09g

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Martin SchauerRdW 2011/261RdW 2011, 267 Heft 5 v. 16.5.2011

Der OGH hat in der rezenten Entscheidung 7 Ob 266/09g eine der bisher gebräuchlichen Formen des Dauerrabatts beim Versicherungsvertrag als mit § 879 Abs 3 ABGB, § 8 Abs 3 VersVG unvereinbar beurteilt. Der folgende Beitrag analysiert die Entscheidung und erörtert ihre Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge sowie für die künftige Klauselgestaltung.11Die vorliegende Arbeit beruht auf einer Anfrage aus der Praxis.

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