Einer GmbH droht ohne Sanierungsaufwendungen die Insolvenz; nur einige Gesellschafter sind dazu bereit. Die Sanierung gelingt. Nachträglich fordern sie von den anderen unter Berufung auf § 1043 ABGB eine "verhältnismäßige Entschädigung". Zu Recht?
Einer GmbH droht ohne Sanierungsaufwendungen die Insolvenz; nur einige Gesellschafter sind dazu bereit. Die Sanierung gelingt. Nachträglich fordern sie von den anderen unter Berufung auf § 1043 ABGB eine "verhältnismäßige Entschädigung". Zu Recht?