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Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens nicht ausschreibungspflichtig

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias ÖhlerRdW 2011/99RdW 2011, 93 Heft 2 v. 16.2.2011

BVergG §§ 1, 10 Z 7

Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch einen öffentlichen Auftraggeber und einen privaten Wirtschaftsteilnehmer als solche fällt nicht unter die Richtlinie 2004/18 . Anderes gilt, wenn eine Kapitalübertragung in Wirklichkeit als Deckmantel für die Übertragung von öffentlichen Aufträgen an einen privaten Partner dient.

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