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Versendungskauf: Gerichtsstandsvereinbarung, Erfüllungsort, Vereinbarung von AGB

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/98RdW 2011, 93 Heft 2 v. 16.2.2011

ABGB: §§ 914 f

EuGVVO: Art 5 Nr 1, Art 23

1. Eine Gerichtsstandsvereinbarung iSd Art 23 EuGVVO kann nicht aus der AGB-Klausel abgeleitet werden: "Erfüllungsort ist 4190 Bad Leonfelden. Es gilt österreichisches Recht." Diese Klausel bezieht sich in keiner Weise auf in der Zukunft gerichtlich auszutragende Rechtsstreitigkeiten.

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