VO (EG) 2001/44 : Art 15 Abs 1 Buchstabe c und Abs 3
Eine Frachtschiffsreise, die außer der Beförderung zu einem Pauschalpreis auch die Unterbringung erfasst und länger als 24 Stunden dauert, fällt unter die Definition des Reisevertrags zu einem Pauschalpreis gem Art 15 Abs 3 VO (EG) 2001/44 .