Nach Ansicht des Generalanwalts haftet eBay im Allgemeinen nicht für Verstöße gegen das Markenrecht, die von den Nutzern des elektronischen Marktplatzes begangen worden sind. Das den Online-Marktplatz betreibende Unternehmen kann jedoch für haftbar erklärt werden, wenn eBay die verletzende Benutzung einer Marke gemeldet worden ist und derselbe Nutzer diese Verletzung fortführt oder wiederholt. Schlussanträge vom 9. 12. 2010 zu EuGH C-324/09 , L'Oréal ua.