Nach dem Gesetzeswortlaut kommt die Hauptwohnsitzbefreiung (§ 24 Abs 6 EStG) nur im Fall der Betriebsaufgabe zur Anwendung. Das sollte jedoch die Befreiung im Fall der Unternehmensliquidation nicht ausschließen.
Nach dem Gesetzeswortlaut kommt die Hauptwohnsitzbefreiung (§ 24 Abs 6 EStG) nur im Fall der Betriebsaufgabe zur Anwendung. Das sollte jedoch die Befreiung im Fall der Unternehmensliquidation nicht ausschließen.