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Auskunftsbescheid: der Preis für die Rechtssicherheit?

SteuerrechtMMag. Dr. Daniel VarroRdW 2011/782RdW 2011, 758 Heft 12 v. 16.12.2011

Die Begründung für die Einführung des Auskunftsbescheides liegt in bestimmten komplexen steuerrechtlichen Regelungen. Aus dem Blickwinkel des Legalitätsprinzips ist diese Begründung jedoch problematisch. Ebenfalls zu hinterfragen ist die Entgeltkomponente; denn der Verwaltungskostenbeitrag orientiert sich am Umsatz des Antragstellers und weist damit keinen Zusammenhang zu den tatsächlichen Verwaltungskosten auf. Der Verwaltungskostenbeitrag erscheint daher nicht sachgerecht.

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