vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unfall beim Bergwandern - kein Ersatz der Bergungskosten

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/778RdW 2011, 756 Heft 12 v. 16.12.2011

Erste Rsp zur Auslegung des Unfallbegriffs nach § 131 Abs 4 ASVG

ASVG § 131 Abs 4

Bei Freizeitunfällen in Ausübung von Sport und Touristik werden die Bergungskosten und die Kosten für die Beförderung bis ins Tal - anders als bei einer plötzlichen Erkrankung - gem § 131 Abs 4 ASVG nicht vom Krankenversicherungsträger ersetzt. Ein "Unfall" iSd § 131 Abs 4 ASVG liegt auch vor, wenn es bei einem Versicherten beim Bergwandern durch die mehrstündige körperliche Anstrengung in Kombination mit einer bestehenden Durchfallerkrankung zu einer Hyperventilation und in der Folge zu Krampf- und Lähmungserscheinungen kommt. In diesem Fall ist der KrV-Träger nicht zum Ersatz der Kosten für den Transport des Versicherten mit dem Hubschrauber ins nächstgelegene Krankenhaus verpflichtet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte