RL 2000/31/EG : Art 3
VO (EG) 44/2001 : Art 5 Nr 3
Das Opfer einer Persönlichkeitsverletzung auf einer Website kann eine Haftungsklage auf Ersatz des gesamten im Gebiet der EU entstandenen Schadens entweder bei den Gerichten des Mitgliedstaats erheben, in dem der Urheber dieser Inhalte niedergelassen ist, oder bei den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem sich der Mittelpunkt der Interessen des Opfers befindet (dabei handelt es sich im Allgemeinen um dessen gewöhnlichen Aufenthalt).