vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Liquidation: Bestellung und Eintragung von Liquidatoren

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/752RdW 2011, 740 Heft 12 v. 16.12.2011

UGB §§ 15, 142 Abs 1, § 146

1. Nach § 146 Abs 2 UGB können die vom Gericht bestellten Liquidatoren an die Stelle der vorhandenen oder neben sie treten. Welche Alternative gewählt wurde, ist im Ernennungsbeschluss eindeutig zum Ausdruck zu bringen; im Zweifel ist von einer Bestellung anstelle der bisherigen Liquidatoren auszugehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte