vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AG: Stimmverbot von Aktionären; Beschluss einer Sonderprüfung auch mit weniger als 10 %

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/748RdW 2011, 738 Heft 12 v. 16.12.2011

AktG idF vor BGBl I 2009/71: § 118 Abs 1 Satz 2 und Abs 2

1. Eine Sonderprüfung kann in der Hauptversammlung einer AG - wie hier bei einem Stimmverbot für die Mehrheitsaktionärin gem § 118 Abs 1 Satz 2 AktG idF vor dem AktRÄG 2009 (BGBl I 2009/71) - auch von einer Minderheit von Aktionären mit gemeinsam weniger als 10 % des Grundkapitals

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte