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Offenlegung durch Insolvenzverwalter - Unmöglichkeit oder Untunlichkeit

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/739RdW 2011, 735 Heft 12 v. 16.12.2011

Erste Rsp zu § 283 UGB idF Budgetbegleitgesetz 2011 und zur Frage, unter welchen konkreten Verhältnissen die Aufstellung eines Jahresabschlusses durch den Insolvenzverwalter untunlich oder unwirtschaftlich ist

UGB §§ 277, 283

Auch nach dem Budgetbegleitgesetz 2011 hat der Insolvenzverwalter einer an sich offenlegungspflichtigen Kapitalgesellschaft die Unmöglichkeit oder Untunlichkeit (Unwirtschaftlichkeit) der Erstellung und Offenlegung von (fehlenden) Jahresabschlüssen spätestens im Einspruch gegen eine gegen ihn und (oder) die Gesellschaft erlassene Zwangsstrafverfügung geltend zu machen. Eine amtswegige Ermittlungspflicht des Firmenbuchgerichts besteht hingegen nicht.

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