Der EuGH hat sich in der Sache TeliaSonera im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Auslegung des Art 102 AEUV geäußert. Das Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Gerichtes betraf den Vorwurf einer Kosten-Preis-Schere gegen den schwedischen Telefon-Festnetzbetreiber TeliaSonera Sverige AB. Der Gerichtshof bestätigte nicht nur seine bisherige Rechtsprechung, sondern klärte zugleich viele offene Fragen, die den Tatbestand der Kosten-Preis-Schere in neues Licht rücken.