In der Steiermark wird die Landeskammerumlage gegenüber 2011 von 0,25 % auf 0,24 % gesenkt; der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, KU II) gem § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG beträgt daher für das Jahr 2012:
Burgenland: 0,44 % Kärnten: 0,41 %In der Steiermark wird die Landeskammerumlage gegenüber 2011 von 0,25 % auf 0,24 % gesenkt; der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, KU II) gem § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG beträgt daher für das Jahr 2012:
Burgenland: 0,44 % Kärnten: 0,41 %