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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2012

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/724RdW 2011, 706 Heft 12 v. 16.12.2011

Für das Jahr 2012 ist nach derzeitigem Stand keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant, sodass sich im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz mit 814,82 € errechnet. Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung voraussichtlich folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2012:

allgemeiner Grundbetrag (§ 291a Abs 1 EO): monatlich 814 €

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