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Meldung von Auslandszahlungen an das Finanzamt - BGBl

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/723RdW 2011, 706 Heft 12 v. 16.12.2011

Seit 1. 1. 2011 müssen bestimmte Zahlungen über 100.000 € ins Ausland (für im Inland erbrachte Leistungen aus selbstständiger Arbeit iSd § 22 EStG, Vermittlungsleistungen und im Inland erbrachte kaufmännische oder technische Beratung) dem Finanzamt in elektronischer Form bis Ende Februar des jeweils folgenden Kalenderjahres gemeldet werden (vgl Betrugsbekämpfungsgesetz 2010, BGBl I 2010/105).

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