Das neue Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll findet für alle Steuerjahre Anwendung, die am oder nach dem 1. 1. 2012 beginnen. BGBl III 2011/168.