vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH: Schwerarbeitspension nach APG nicht verfassungswidrig

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/667RdW 2011, 642 Heft 11 v. 17.11.2011

Die Regelungen zur Schwerarbeiterpension sind nicht verfassungswidrig. Der Begriff der Schwerarbeit wird zulässigerweise einerseits durch unbestimmte Rechtsbegriffe, andererseits durch die Einhaltung eines bestimmten Verfahrens determiniert. Ein Verstoß der angefochtenen Bestimmungen der § 4 Abs 3 und Abs 4 APG gegen das Determinierungsgebot des Art 18 B-VG liegt daher nicht vor. Auch die Bedenken, dass die Schwerarbeitsverordnung dem Legalitätsprinzip und dem Gleichheitssatz widerspreche und damit gesetzwidrig sei, teilt der VfGH nicht. VfGH 6. 10. 2011, G 20/11, V 13/11 ua (zum Prüfungsantrag siehe RdW 2011/128).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte