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Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 - Ministerialentwurf

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/416RdW 2010, 378 Heft 7 v. 17.7.2010

Mit dem Gesetzesentwurf sollen das Finanzstrafsystem in seiner Effizienz gestrafft und Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Ua werden folgende Ziele verfolgt:

Neue bzw geänderte Tatbestände (ua Neugestaltung der Priviligierung beratender Berufe im Bereich fahrlässiger Abgabenverkürzung durch Einführung einer Begrenzung des Strafausschließungsgrundes; neuer Tatbestand "Abgabenbetrug")

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