vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unangemessene Benachteiligung des Kunden durch Zusatzgebühren bei Kartenzahlung

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2010/414RdW 2010, 377 Heft 7 v. 17.7.2010

Der dt BGH befasste sich kürzlich mit AGB-Klauseln einer Fluglinie, die einerseits die Barzahlung des Flugscheins ausschließen und andererseits für die Zahlung mit einer Kredit- oder Zahlungskarte Gebühren in Höhe von 4 € bzw 1,5 € vorsehen. Der BGH hielt den Barzahlungsausschluss für zulässig, erkannte jedoch in den Zusatzgebühren bei Kartenzahlung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden iSd § 307 dBGB. Der Kunde müsse die Möglichkeit haben, die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne mit Zusatzentgelten belastet zu werden. BGH 20. 5. 2010, Xa ZR 68/09.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte