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Prüfung der Verwechslungsgefahr bei einer aus Vor- und Nachnamen zusammengesetzten Marke

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2010/413RdW 2010, 377 Heft 7 v. 17.7.2010

Der EuGH hat die Punkte präzisiert, die bei Prüfung der Verwechslungsgefahr iSd Art 8 Abs 1 Buchstabe VO (EG) 94/40 einer älteren Marke mit einer aus einem Vornamen und einem Nachnamen zusammengesetzten Marke (hier: "Barbara Becker") zu berücksichtigen sind (ua etwaige Bekanntheit der Person). EuGH 24. 6. 2010, C-51/09 P, Becker/Harman International Industries.

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