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Örtliche Zuständigkeit bei Feststellungsklagen des BR

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/72RdW 2010, 66 Heft 2 v. 17.2.2010

Erstmals hat der OGH klargestellt, dass sich ein BR bei einer Feststellungsklage gem § 54 Abs 1 ASGG nicht auf den Aktivgerichtsstand nach § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG berufen und die Klage am Wohnsitz eines vom klagegegenständlichen Sachverhalt betroffenen AN einbringen kann. Dies würde dem Zweck des Verfahrens gem § 54 Abs 1 ASGG und dem Zweck der Zuständigkeitsregelung des § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG widersprechen. OGH 16. 11. 2009, 9 ObA 109/09h.

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