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Klagen gegen österreichische Unternehmen in den USA - ein Überblick11Schriftliche Fassung eines von den Verfassern am 14. 10. 2010 auf der RuSt 2010 gehaltenen Vortrags.

WirtschaftsrechtStephen M. Harnik, Esq./Hofrat des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.RdW 2010/641RdW 2010, 622 Heft 10 v. 15.10.2010

"As a moth is drawn to the light, so is a litigant drawn to the United States. If he can only get his case into their courts, he stands to win a fortune."22 Smith Kline & French Laboratories, Ltd. v. Block [1983] 2 All E.R. 74 (C.A. 1982) (Denning, M.R.). So beschrieb der berühmte englische Richter Lord Denning die Attraktivität der USA als Gerichtsstand aus Sicht der Kläger. Diese Beschreibung hat nach wie vor Gültigkeit. In den letzten Jahren werden vermehrt auch österreichische Unternehmen in den USA geklagt.33Vgl dazu auch Czernich, Österreichisch-Amerikanisches Zivilprozessrecht, JBl 2002, 623; Kodek, Weltrechtspfleger USA? Holocaust, Kaprun, Hereros und Milosevic vor amerikanischen Gerichten - Der transatlantische Justizkonflikt anhand ausgewählter Fälle, JBl 2005, 168 (Vortragsbericht von Barfuß). Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Hoffnung auf hohe Schadenersatzansprüche, insb die Aussicht auf punitive damages, spielt hier ebenso eine Rolle wie die Zulässigkeit von Erfolgshonoraren und das weitgehende Fehlen einer Kostenersatzpflicht. Der vorliegende Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die sich in diesem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen.

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