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Nachtragsliquidation: Vermögen iSd § 93 Abs 5 GmbHG

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/366RdW 2009, 407 Heft 6 v. 17.6.2009

GmbHG § 93 Abs 5

Auch ein Anspruch der Gesellschaft gegen den Haftpflichtversicherer oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers stellt ein Vermögen iSd § 93 Abs 5 GmbHG (Nachtragsliquidation) dar, das der Vollbeendigung der Gesellschaft entgegensteht.

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