vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abberufung eines Fremdgeschäftsführers aus wichtigem Grund

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/365RdW 2009, 406 Heft 6 v. 17.6.2009

AktG § 126 Abs 3

GmbHG § 16 Abs 2

Nach § 16 Abs 2 GmbHG kann ein Fremdgeschäftsführer, für dessen Abberufung sich keine Gesellschaftermehrheit findet, aus einem wichtigen Grund mithilfe des Gerichts abberufen werden, insb wegen grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Während die grobe Pflichtverletzung ein grobes Verschulden voraussetzt, ist die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung verschuldensunabhängig zu beurteilen. Im Allgemeinen ist ein wichtiger Grund für die Abberufung dann gegeben, wenn die Umstände das Verbleiben des Geschäftsführers unzumutbar machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte