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Klage auf Nichtigerklärung eines Gesellschafterbeschlusses - Interessenkollision

Wirtschaftsrecht JudikaturGesellschaftsrechtRdW 2009/160RdW 2009, 200 Heft 3b v. 17.3.2009

GmbHG § 42 Abs 1

Nach § 42 Abs 1 GmbHG ist die Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses der Gesellschafter gegen die Gesellschaft zu richten. Diese wird durch die Geschäftsführer vertreten; wenn jedoch Geschäftsführer selbst klagen, kein Aufsichtsrat bestellt wurde und auch ein anderer Vertreter der Gesellschaft nicht vorhanden ist, hat das Gericht einen Kurator zu ernennen.

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