In letzter Zeit wurden unterschiedliche Meinungen hinsichtlich des Entstehens der Gebührenpflicht nach dem Gebührengesetz 1957 idgF ("GebG") aufgrund des gängigen Einsatzes von elektronischen Übertragungsmedien, wie insb E-Mails, geäußert. Der vorliegende Beitrag unterzieht daher die uE in der Praxis wesentlichen Rechtsfragen einer näheren Untersuchung und unternimmt den Versuch, praktikable Antwortversuche auf die dargelegten Rechtsfragen zu geben.