Werden Grundstücke aus dem Betriebs- ins Privatvermögen überführt, stellt sich die Frage, ob der anzusetzende Teilwert oder gemeine Wert mit oder ohne USt anzusetzen ist.
Werden Grundstücke aus dem Betriebs- ins Privatvermögen überführt, stellt sich die Frage, ob der anzusetzende Teilwert oder gemeine Wert mit oder ohne USt anzusetzen ist.