Mit dem 2. LStR-Wartungsungserlass 2008 wurde vor allem die Änderung des § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl II 2008/468, in die LStR 2002 eingearbeitet. Weiters wurden wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen, gesetzliche Maßnahmen sowie wesentliche Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2008 in die LStR 2002 bzw in die Beispielsammlung zu den LStR 2002 übernommen.