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Ersatz von Detektivkosten und Verfallsklausel des KollV

Arbeitsrecht JudikaturAllgemeines ArbeitsrechtRdW 2009/45RdW 2009, 40 Heft 1 v. 23.1.2009

KollV-Güterbeförderungsgewerbe: Art XII Z 2

1. Kollektivvertragliche Verfallsklauseln (hier: nach dem KollV für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe), die nach ihrem Wortlaut ganz allgemein auf "Schadenersatzansprüche" abstellen, erfassen grundsätzlich nur solche Schadenersatzansprüche, die in einem typischen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.

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