Der nachstehende Beitrag erläutert die - durch arbeitsrechtliche Normen nicht explizit geregelten - Fragen, die sich für einen Dienstgeber dann stellen, wenn ein Dienstnehmer an Internetsucht erkrankt. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten mit "Internetsucht am Arbeitsplatz" verbundenen Antworten den allgemeinen arbeits- sowie zivilrechtlichen Bestimmungen entnommen werden können. Der Dienstgeber ist aufgrund der ihn treffenden Pflichten gut beraten, beim Verdacht auf Vorliegen von Internetsucht eines Dienstnehmers zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.