vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung von Schadenersatz nach rechtmäßigem Widerruf der Ausschreibung

Wirtschaftsrecht JudikaturVergaberechtRdW 2009/38RdW 2009, 27 Heft 1 v. 23.1.2009

BVergG § 338

BVergG 2006 idF vor BGBl I 2007/86: §§ 320, 341

Für die Geltendmachung von Schadenersatz infolge rechtmäßigen Widerrufs der Ausschreibung muss keine Feststellung der Vergabegesetzwidrigkeit der Ausschreibung durch die Vergsabekontrollbehörde vorliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte