Mit dem GesRÄG 2005 hat der Gesetzgeber die Aufgaben des Prüfungsausschusses konkretisiert. Diese wurden durch die Abschlussprüfungs-RL1, die mit dem URÄG 20082 umgesetzt wurde, erheblich erweitert. So soll dieser Ausschuss insbesondere für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, der Abschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung sowie für die Überprüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zuständig sein. Wegen dieses erweiterten Aufgabenkatalogs hat der Gesetzgeber nunmehr vorgesehen, dass künftig jedem Prüfungsausschuss (und nicht nur dem einer kapitalmarktorientierten Gesellschaft) ein Finanzexperte anzugehören hat3, zumal die Aufgaben des Prüfungsausschusses ein fundiertes Wissen über das Finanzwesen erfordern4. Im Nachfolgenden sollen einige der in der Praxis zum Prüfungsausschuss NEU häufig gestellten Fragen beantwortet werden5.