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Enthebung des Masseverwalters: Rekursrecht des Gemeinschuldners; unterlassene Einvernahme des Masseverwalters

Wirtschaftsrecht JudikaturInsolvenzrechtRdW 2008/491RdW 2008, 524 Heft 8 v. 15.8.2008

EO § 59

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 87, 173 Abs 3

Durch die InsNov 2002 (BGBl I 2002/75) wurde § 87 Abs 2 KO dahin novelliert, dass er erstmalig auch dem Gemeinschuldner ein ausdrückliches Antragsrecht auf Enthebung des Masseverwalters zugesteht. Dem Gemeinschuldner kommt somit gegen die Abweisung seines diesbezüglichen Antrags ein Rekursrecht zu.

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