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Verpflichtung zur jährlichen Arbeitnehmerveranlagung

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/466RdW 2008, 502 Heft 8 v. 15.8.2008

In einem Unterhaltsverfahren hat der OGH ausgesprochen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil, der aufgrund saisonaler Arbeitslosigkeit höhere Lohnsteuerbeträge im Weg der AN-Veranlagung zurückerhalten kann, bei sonstiger Anspannung verpflichtet ist, nicht die im EStG vorgesehene 5-jährige Veranlagungsfrist auszuschöpfen, sondern die AN-Veranlagung jährlich vorzunehmen.

OGH 15. 5. 2008, 7 Ob 97/08b.

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