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Leistung von SV-Beiträgen durch Muttergesellschaft - keine Anfechtung im Konkurs der Tochtergesellschaft

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/465RdW 2008, 502 Heft 8 v. 15.8.2008

Werden SV-Beiträge der DG (= spätere Gemeinschuldnerin) nicht von dieser, sondern von deren Muttergesellschaft (als deren Alleingesellschafterin) bezahlt, liegt noch keine auffällige ("verdächtige") inkongruente Deckung vor, wenn die Muttergesellschaft mangels Hinweises auf die rechtliche Eigenständigkeit der Gemeinschuldnerin gegenüber der GKK den Eindruck erweckt hat, sie sehe deren rückständige Beitragsschulden wie ihre eigenen an und führe als herrschendes Unternehmen die Gemeinschuldnerin letztlich wie eine bloße Betriebsabteilung, und es zudem nicht unüblich ist, dass SV-Beiträge bei der zuständigen GKK durch Dritte bezahlt werden. Die Bezahlung der SV-Beiträge kann daher nicht nach § 30 Abs 1 Z 1 KO angefochten werden.

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