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Aktivlegitimation des verletzten Personengesellschafters zur Geltendmachung der Kosten einer fiktiven Ersatzkraft

Wirtschaftsrecht JudikaturGesellschaftsrechtRdW 2008/411RdW 2008, 454 Heft 7 v. 15.7.2008

Klarstellung der Berechtigung eines Personengesellschafters, fiktive Kosten einer Aushilfskraft geltend zu machen

ABGB §§ 1295, 1325

Wird durch unentgeltlich für den geschädigten Gesellschafter erbrachte Mehrleistungen Dritter (Gesellschafter oder Angehöriger) ein Verdienstausfall einer Personengesellschaft verhindert, so ist der verletzte Gesellschafter berechtigt, die Kosten einer fiktiven Ersatzkraft vom Schädiger zu fordern.

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