Klarstellung der Berechtigung eines Personengesellschafters, fiktive Kosten einer Aushilfskraft geltend zu machen
ABGB §§ 1295, 1325
Wird durch unentgeltlich für den geschädigten Gesellschafter erbrachte Mehrleistungen Dritter (Gesellschafter oder Angehöriger) ein Verdienstausfall einer Personengesellschaft verhindert, so ist der verletzte Gesellschafter berechtigt, die Kosten einer fiktiven Ersatzkraft vom Schädiger zu fordern.