Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) hat mit der italienischen Commissione Nazionale Paritetica per le Casse Edili (CNCE) eine Rahmenvereinbarung über die gegenseitige Anerkennungen der Zahlungen und die gegenseitige Freistellung von AG mit Betriebssitz in Italien und Österreich im Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft bei Entsendung von AN in den jeweils anderen Staat abgeschlossen. Österreichische bzw italienische AG werden bei einer vorübergehenden Beschäftigung von AN in Italien bzw in Österreich bei fortlaufender Beitragsverpflichtung an die Kasse ihres Sitzstaates von der grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung gegenüber der Kasse des Beschäftigungsstaates freigestellt. Dadurch werden künftig grenzüberschreitende Bautätigkeiten in Österreich und Italien vereinfacht. Pressemitteilung der BUAK vom 27. 6. 2008.