Einer seiner Schüler charakterisierte ihn: „Im Vortrag von unnachahmlicher Ausgeglichenheit, unterzog Baron Schey in schlichten Worten, dem Gegenstand entsprechend, bloß manchmal ein wenig mit der Ironie erlesener Lebensweisheit verbrämt, die Lehren des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches einer fast andächtigen Auslegung.“
Er war in Wort und Schrift der unbestrittene Meister der elegantia iuris.