Aus der Information des BMF vom 30. 4. 2008, BMF-010203/0216-VI/6/2008:
1. Hospitality Tickets:
Das Entgelt für so genannte „Hospitality Tickets“ der Euro 2008 SA (Sitzplatz der 1. Kategorie, ausgezeichnete Verpflegung während des Spiels sowie weitere Leistungen wie Parkplatz, Erinnerungsgeschenk etc) kann gerundet und pauschal zu 25% dem ermäßigten Steuersatz iHv 10% (Speisenanteil) und zu 75% dem Normalsteuersatz iHv 20% (übrige Leistungen) zugeordnet werden. Dem Unternehmer steht der volle Vorsteuerabzug zu. Ertragsteuerlich liegen bei unentgeltlicher Weitergabe an Geschäftspartner zur Hälfte abzugsfähige Aufwendungen vor.