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Berücksichtigung ausländischer Einkünfte bei Berechnung der SV-Beiträge

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/267RdW 2008, 314 Heft 5 v. 16.5.2008

Die VO (EWG) 1408/71 schreibt es den Mitgliedstaaten nicht vor, welche Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der SV-Beiträge einzubeziehen sind. Ein Mitgliedstaat (hier: Frankreich) ist demnach nicht daran gehindert, Einkünfte, die der AN oder Selbstständige in einem anderen Mitgliedstaat bezieht, von der Bemessungsgrundlage für SV-Beiträge auszuschließen. EuGH 3. 4. 2008, C-103/06 , Derouin.

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