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Keine Direktklage des Bestandnehmers gegen Versicherer des Bestandgebers

Wirtschaftsrecht JudikaturVersicherungsrechtRdW 2008/729RdW 2008, 784 Heft 12 v. 16.12.2008

Erste Rsp zur Frage, ob der geschädigte Mieter, den vertraglich die Instandsetzungspflicht trifft, vom Vermieter die Abtretung jener Ansprüche verlangen kann, die diesem gegen den Versicherer zustehen

ABGB §§ 1090 ff, 1392

Wird das Bestandobjekt durch einen Sturm und infolgedessen durch Wassereinttritt beschädigt, hat der Bestandnehmer - auch wenn das versicherte Risiko kraft Vereinbarung vom Bestandgeber auf den Bestandnehmer überwälzt worden ist - ohne entsprechende rechtsgeschäftliche Erklärung kein direktes Klagerecht gegen den Versicherer des Bestandgebers (hier: Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschadenversicherung).

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