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Haftung des Steuerberaters für nachteilige Empfehlungen

Wirtschaftsrecht JudikaturSchuldrechtRdW 2008/720RdW 2008, 777 Heft 12 v. 16.12.2008

ABGB §§ 1299, 1300

Eine ständige Geschäftsbeziehung zwischen dem Steuerberater und dem Klienten hat zur Folge, dass der Steuerberater für nachteilige Ratschläge und Auskünfte, zu deren Erteilung er vertraglich nicht verpflichtet war, gem § 1300 1. Satz ABGB schon bei Fahrlässigkeit haftet.

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