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Auslegung von Versicherungsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses?

WirtschaftsrechtRA Dr. Herbert SalfickyRdW 2008/711RdW 2008, 764 Heft 12 v. 16.12.2008

In seiner Entscheidung vom 2. 7. 2008, 7 Ob 17/08p, hat der Oberste Gerichtshof den Anspruch nach § 5j KSchG unter den Vertragsrechtsschutz der ARB 2002 subsumiert.

1. Beurteilung

Der vom Höchstgericht im Einklang mit der herrschenden Lehre vorgenommenen dogmatischen Zuordnung22Vgl statt aller Fenyves, Zur Deckung von Ansprüchen nach § 5j KSchG in der Rechtsschutzversicherung, VR 2003, 89; ders, § 5j KSchG im System des Zivilrechts, ÖJZ 2008, 297., wonach es sich beim Erfüllungsanspruch auf Gewinnzusage nach § 5j KSchG weder um einen Schadenersatzanspruch noch um einen Vertragsanspruch, sondern um einen solchen "sui generis" handelt, ist vorbehaltslos zuzustimmen.

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