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Rechtsanwaltskanzlei während des Urlaubs geschlossen - keine Sanktion durch Zustellfiktion

Wirtschaftsrecht JudikaturVerfahrensrechtRdW 2008/678RdW 2008, 722 Heft 11 v. 17.11.2008

ZustG § 13 Abs 4

RAO § 7a Abs 4

Aus § 7a Abs 4 RAO wird geschlossen, dass eine Rechtsanwaltskanzlei auch während des Urlaubs als Abgabestelle für Zustellungen zur Verfügung stehen muss. Ein Verstoß kann jedoch nur disziplinäre Folgen haben. Eine Zustellfiktion ist nicht vorgesehen.

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