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Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Vertragsabschluss im Fernabsatz

Wirtschaftsrecht JudikaturKonsumentenschutzRdW 2008/656RdW 2008, 711 Heft 11 v. 17.11.2008

KSchG §§ 5a ff

Davon, dass der Fernabsatz zumindest Teil der unternehmerischen Vertriebsorganisation ist, ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Unternehmer - wie hier - eine dem Vertrieb seiner Produkte gewidmete Homepage einrichtet, über die er seine Geschäfte abwickelt.

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