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Verbandsklage: Unzulässige AGB einer Bausparkasse

Wirtschaftsrecht JudikaturKonsumentenschutzRdW 2008/654RdW 2008, 710 Heft 11 v. 17.11.2008

ABGB § 879

KSchG: § 6 Abs 1 Z 3 und Z 4, §§ 28, 29

Auch wenn die bekl Bausparkasse die in der Verbandsklage beanstandeten Klauseln der AGB bereits geändert hat, ist die Wiederholungsgefahr dennoch nicht weggefallen, wenn sie trotz Abmahnung durch eine gem § 29 KSchG klageberechtigte Einrichtung, keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, die Änderung der Klauseln nur unpräjudiziell erfolgt ist und die Bausparkasse weiterhin den Rechtsstandpunkt vertritt, die inkriminierten Klauseln verwenden zu dürfen.

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